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Im Falle eines Unfalls

Das Wichtigste: Versuchen Sie ruhig zu bleiben und ggf. Hilfe zu holen.

Bei der Abwicklung des Schadens mit Ihrem Unfallgegner notieren Sie am besten folgende wichtige Punkte:

  • Das amtliche Kennzeichen des Unfallgegners
  • Name, Anschrift und Versicherung des Unfallgegners
  • Adressen von Zeugen
  • Ggf. Dienststelle und Name des Polizeibeamten, der den Unfall aufnimmt (ziehen Sie in unklaren Situationen immer die  Polizei hinzu).
  • Bei Unfällen mit Personenschäden müssen Sie immer die Polizei rufen!
  • Machen Sie Fotos: Unfallort,  Unfallfahrzeuge in der Endstellung oder der Stellung des Zusammenstoßes. Außerdem wichtig: Bremsspuren, die Lagen von Glasscherben oder von Fahrzeugteilen, Flüssigkeitsaustritte usw.
  • Fertigen sie gegebenenfalls eine Skizze vom Unfallhergang und Unfallort, zeichnen sie markante Punkte ein (Gullideckel, Sträucher, Bäume usw.)
  • Notieren Sie in kurzen Stichworten den Unfallhergang aus ihrer Sicht.
  • Bestehen Sie auf die Beauftragung eines qualifizierten, unabhängigen Kfz-Sachverständigen zur Beweissicherung und Begutachtung. Besser noch: Beauftragen Sie diesen selbst.

Kosten

Die Kosten für einen Kfz-Sachverständigen gehören gemäß der herrschenden Rechtssprechung zum Schaden und können darum bei einem Haftpflichtschaden geltend gemacht werden (Ausnahme: sogenannte Bagatellschäden).

Versicherungen dürfen grundsätzlich keinen qualifizierten Sachverständigen ablehnen, es sei denn, der Schaden ist für den Laien als Bagatellschaden erkennbar.

Sie müssen sich nicht auf Kostenvoranschläge oder Gutachten der Versicherung einlassen.

Denken Sie auch an die Ihnen eventuell zustehende Wertminderung, die der von Ihnen beauftragte Kfz-Sachverständige ermittelt.

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Jan Aldag
Kfz-Sachverständiger

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Telefon:
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Sachverständigen Ihres Vertrauens.
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