Im Falle eines Unfalls
Das Wichtigste: Versuchen Sie ruhig zu bleiben und ggf. Hilfe zu holen.
Bei der Abwicklung des Schadens mit Ihrem Unfallgegner notieren Sie am besten folgende wichtige Punkte:
Kosten
Die Kosten für einen Kfz-Sachverständigen gehören gemäß der herrschenden Rechtssprechung zum Schaden und können darum bei einem Haftpflichtschaden geltend gemacht werden (Ausnahme: sogenannte Bagatellschäden).
Versicherungen dürfen grundsätzlich keinen qualifizierten Sachverständigen ablehnen, es sei denn, der Schaden ist für den Laien als Bagatellschaden erkennbar.
Sie müssen sich nicht auf Kostenvoranschläge oder Gutachten der Versicherung einlassen.
Denken Sie auch an die Ihnen eventuell zustehende Wertminderung, die der von Ihnen beauftragte Kfz-Sachverständige ermittelt.

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Jan Aldag
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